ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Growing Technologies Weninger KG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Werkleistungen
und Produkte der Growing Technologies Küttner & Weninger OG (nachfolgend „Growing Technologies“
genannt).
Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person oder Personen oder Handelsgesellschaft bezeichnet,
welche mit der Growing Technologies in Vertragsbeziehung steht.
1. Geltungsbereich
1.1. Die AGB gelten für alle Dienstleistungen, kostenpflichtig oder unentgeltlich, welche die Growing
Technologies erbringt, allerdings gehen schriftliche Vertragsbestimmungen, wie schriftliche
Individualvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen oder die Allgemeinen Mietbedingungen den AGB im Fall
von Widersprüchen vor. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird im Internet unter
www.growingtechnologies.at publiziert.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote der Growing Technologies sind, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, freibleibend und
unverbindlich. Aufträge sind erst verbindlich, wenn die Growing Technologies nach Erhalt eines Auftrages
diesen schriftlich bestätigt hat. Gleiches gilt für Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden.
3. Liefer und Abnahmeverpflichtung
3.1. Der Umfang der Lieferungen/Werkleistungen richtet sich im Rahmen der Liefermöglichkeiten nach der
schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Growing Technologies ist zur Teillieferung/Teilwerkleistung berechtigt. Die
Liefertermine sind unverbindlich, sie werden jedoch nach bestem Können eingehalten. Hat die Growing
Technologies die Verzögerung der Lieferung zu vertreten, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche,
insbesondere Schadenersatzansprüche bestehen nicht.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Sämtliche Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne weiteren Abzug zur Zahlung
fällig. Die Zahlung ist so zu leisten, dass die Growing Technologies spätestens am 14. Tag nach dem Datum der
Rechnungslegung über den Zahlungseingang verfügen kann. Als Tag der Zahlung gilt bei allen Zahlungsmitteln
jener Tag, an dem die Growing Technologies über den Betrag verfügen kann. Wird eine Rechnung nicht binnen
10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich beeinsprucht, gilt diese als angenommen.
4.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren im Eigentum der Growing
Technologies.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist die Growing Technologies berechtigt sämtliche entstehenden Kosten zuzüglich 12 %
Verzugszinsen zu verrechnen. Bei Mahnungen werden weiters ? 8,00 Manipulationsgebühren pro Mahnung und
Zahlungserinnerung verrechnet. Bei Zahlungsverzug ist die Growing Technologies berechtigt, alle Rechnungen
des Kunden fällig zu stellen.
4.4. Die Growing Technologies ist berechtigt vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen,
wodurch der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben wird.
5. Gewährleistung
5.1. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach Ermessen der Growing Technologies durch Nachlieferung
oder Verbesserung behoben. Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Gelieferte Waren sind
unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich geltend zu machen. Die schriftliche
Rüge muss binnen 14 Tagen nach Erhalt der Waren, jedenfalls aber noch vor Einbau/Weiterverarbeitung
geltend gemacht werden. Mangelhafte Waren sind unverzüglich im unbearbeiteten Zustand zur Besichtigung
bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen vorstehende Regelungen schließt jegliche Schadenersatz oder
Gewährleistungsansprüche aus.
5.2. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung von Growing
Technologies, seitens Dritter oder vom Kunden selbst vorgenommen werden, spätestens aber 24 Monate ab
Übergabe.
6. Rücktritt und Kündigung des Vertrages
6.1. Die Growing Technologies ist berechtigt vom Vertrag, auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der
Lieferung oder Leistung, zurückzutreten
wenn der Kunde oder ein Dritter einen Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens stellt, ein Konkursverfahren
eröffnet wurde, oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
abgewiesen wird
wenn der Vertragspartner gegen Bestimmungen des Vertrages dieser AGB oder anderen gesetzlichen
Bestimmungen verstößt,
der Kunde gegen die übernommenen Vertragspflichten gröblich verstößt
, der Kunde mit Bezahlung einer Rechnung mehr als 20 Tage in Verzug ist.
6.2. Tritt die Growing Technologies gemäß Punkt 6.1. der AGB vom Vertrag zurück, hat die Growing
Technologies Anspruch auf Ersatz des der Growing Technologies entgangenen Gewinns zuzüglich des Ersatzes
der bisher entstandenen Aufwendungen.
7. Haftung
7.1. Die Growing Technologies haftet bei Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften, die vertragliche und deliktische Haftung wird auf das gesetzliche Mindestmaß
beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, Zinsverlust
und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen. Die Höhe der
Ersatzpflicht der Growing Technologies ist mit der Auftragssumme der Höhe nach begrenzt. Die Haftung für
Vermögens und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
8.1. Die Growing Technologies behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen
jederzeit abzuändern. Die Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben.
9. Sonstige Vereinbarungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, insbesondere der AGB namentlich dieser Klausel,
bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1. Durch dieses Vertragsverhältnis gelangt österreichisches Recht zur Anwendung.
10.2. Die Anwendung UNKaufrechts wird ausgeschlossen.
10.3. Die Geltung der ÖNorm B2110 und A2060 wird hiermit vereinbart.
10.4. Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in 3100 St. Pölten